Ausbildung für den Sanitätsdienst
Wer sich freiwillig im Sanitätsdienst beim ASB engagieren möchte, muss eine medizinische Grundausbildung absolvieren. Diese Ausbildung für den Sanitätsdienst richtet sich nach den Empfehlungen und Vorgaben zur ihrer Durchführung im ASB in Verbindung mit den „Allgemeinen Richtlinien der Sanitätsdienstausbildung im ASB".
Die Ausbildung ist einsatzorientiert und in drei Module gegliedert:
- Ein/-e ehrenamtliche/-r Helfer/-in, die/der sich für die Mitarbeit im Sanitätsdienst interessiert, absolviert zunächst einen Erste-Hilfe-Lehrgang und einen Erste-Hilfe-Aufbaulehrgang. Der „fortgebildete Ersthelfer" kann Erste Hilfe ohne Hilfsmittel – außer mit denen des Verbandskastens - leisten.
- Den zweiten Ausbildungsabschnitt stellt der Sanitätshelferlehrgang (SHL) dar, dessen Ziel die Bewältigung "einfacher" Sanitätsdienste mit dem Material einer Sanitätstasche sowie der teamgebundene Einsatz von Hilfsmitteln zur Maskenbeatmung ist.
- Die fachliche Ausbildung für den Sanitätsdienst findet ihren vorläufigen Abschluss mit dem Sanitätsdienstlehrgang (SDL). Dieser bereitet den/die Sanitätshelfer/-in fachlich auf Sanitätsdienste vor, zu denen im Team materiell die Ausstattung eines Krankentransportwagens zur Verfügung stehen kann.
Jeder Ausbildungsabschnitt setzt die Kenntnisse und Fertigkeiten der jeweils vorhergehenden Lehrgänge voraus, wobei die einzelnen Module der Ausbildung für den Sanitätsdienst je nach Ausbildungs- und Personalbedarf getrennt mit jeweiliger Prüfung oder zusammenhängend mit nur einer Abschlussprüfung angeboten und durchgeführt werden können.
Ergänzt werden die Ausbildungen durch Fort- und Weiterbildungsangebote, da die besondere Verantwortung für die im Sanitätsdienst einzusetzenden Helfer/-innen und deren Verantwortung für die zu versorgenden Patienten regelmäßige Fortbildungen erfordern. Nur eine Wiederholung der theoretischen Lehrinhalte und wiederholtes Training praktischer Maßnahmen gewährleisten eine ausreichende Einsatzfähigkeit.