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Mitmachen und mitbestimmen

Aufbau der Arbeiter-Samariter-Jugend

Die Arbeiter-Samariter-Jugend ist genauso wie der Erwachsenenverband in Orts- und Kreisjugenden, Landesjugenden und die Bundesjugend unterteilt. Das nennt man Or­ga­ni­sa­tionsstufen. Jede Organisationsstufe hat einen eigenen Vorstand, das heißt ein Team, das die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem ASB vertritt.

„Lebensretter“ steht auf einem gelben Schild mit ASB-Logo,das ein Kind mit bandagiertem Kopf in die Höhe hält. Das Mädchen ist umringt von zwei ASJ-Betreuerinnen und anderen Kindern,die ebenfalls Verbände tragen

Wenn in der Schule oder beim Sport ein Unfall passiert, wissen die Mitglieder der ASJ ganz genau, wie sie Erste Hilfe leisten können

Foto: ASJ-Bückeburg

Die Jugendvorstände sind außerdem dafür zuständig, die Aktivitäten der ASJ zu planen, zu or­ga­ni­sie­ren und auf das Geld der ASJ aufzupassen.

Alle Vorstände der Arbeiter-Samariter-Jugend werden demokratisch gewählt. Das bedeutet, die Kin­der und Jugendlichen stimmen selbst über die Vorstandsmitglieder ab, und wer die meisten Stim­men für eine Aufgabe im Vorstand bekommt, ist gewählt.

Um in einem Jugendvorstand mitzuarbeiten, musst Du mindestens 16 Jahre alt und Mit­glied im ASB sein.

Eine eigene Mitgliedschaft in der Arbeiter-Samariter-Jugend gibt es nämlich nicht, weil die ASJ kein eigenständiger Verein ist. Sie gehört zum ASB. Zur ASJ gehören automatisch alle ASB-Mit­glie­der bis 27 Jahre.

Mit der Mitgliedschaft im ASB bekommst Du die vollen Rechte und Pflichten eines Ver­bands­mit­glie­des. Dazu gehören zum Beispiel das aktive Wahlrecht, also das Recht, den Jugendvorstand und andere Funktionsträger zu wählen, oder das passive Wahlrecht, also das Recht, sich selbst in ei­ne Funktion wählen zu lassen.

Unsere Angebote richten sich aber auch an Kinder und Jugendliche, die keine ASB-Mit­glieder sind.

Die Arbeit in einem Jugendvorstand nennt man Gremienarbeit. Für die Wahlen, die Gremienarbeit und die gesamte ASJ gibt es eine Art Grundgesetz. Das sind feste „Spielregeln", an die sich alle halten müssen.

Das Grundgesetz der ASJ setzt sich aus dem Leitbild, der Jugendordnung und der Satzung der Lan­des­jugend Niedersachsen zusammen. Das Leitbild und die Jugendordnung kannst Du direkt hier nachlesen.

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Nadine Krumme

SEG-Leitung Stadthagen

Tel. : (0174) 651 97 39
Fax : (05105) 77 00-45

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ASB Leine-Weser

St. Annen 38
31655 Stadthagen